JARI health and nutrition

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der JARI GmbH Health & Nutrition Gültigkeit ab dem 25.05.2018

1. Allgemeines
1.1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

1.2. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, gelten nicht. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auch dann Anwendung, wenn wir in Kenntnis von Geschäfts-bedingungen des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.

1.3. Soweit das Angebot eines von uns nicht akzeptierten Kunden versehentlich von uns angenommen wurde, sind wir binnen einer angemessenen Frist zur Erklärung des Rücktritts vom Vertrag gegenüber dem Kunden berechtigt.

1.4. Erfüllungsort für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen, einschließlich der Zahlungspflicht ist der Sitz der jeweiligen Niederlassung und/oder der Ort an dem die Ware versandt wird.

1.5. Einbeziehung und Auslegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen regelt sich ebenso wie Abschluss und Auslegung der Rechtsgeschäfte mit dem Käufer selbst ausschließlich nach dem Recht der Republik Österreich. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1988 (BGBl. I 1988/96) ist ausgeschlossen.

1.6. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem durch die einzelnen Bestellungen und deren Annahme begründeten Rechtsverhältnis ist nach unserer Wahl unser Hauptsitz in Wiener Neustadt oder der Sitz der liefernden Niederlassung bzw. Tochtergesellschaft oder ein anderer gesetzlicher Gerichtsstand nach unserer Wahl.

1.7. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.

1.8. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.

 
2. Bestellungen, Vertragsabschluss und Lieferpflichten
2.1. Bei allen Bestellungen, insbesondere von apothekenpflichtigen oder drogeriepflichtigen Waren, Gefahrstoffen und anderen Stoffen, deren Abgabe und Anwendung gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften unterliegt, gilt die Bestellung gleichzeitig als Bestätigung dafür, dass der Kunde über alle erforderlichen Berechtigungen für das Verwenden oder weitere In-Verkehr-Bringen verfügt. Der Kunde haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Berechtigungen. Bestellungen können von uns nicht ausgeführt werden, wenn der Kunde über eine notwendige Berechtigung zum Erwerb der bestellten Ware nicht verfügt.

2.2. Der Vertrag kommt durch Annahme der Kundenbestellung zustande. Der Kunde verzichtet auf eine Annahmeerklärung. Über den Vertragsabschluss wird der Kunde von uns entweder durch eine Bestätigung oder Lieferung der bestellten Waren oder das Erbringen der Dienstleistung unterrichtet. Eine Änderung der Bestellung oder ein Umtausch bereits gelieferter Waren ist nur aufgrund einer speziellen Vereinbarung möglich.

2.3. Auch wenn wir eine Bestellung oder Lieferzeit bestätigen, steht diese Bestätigung unter dem Vorbehalt, dass wir selbst richtig und rechtzeitig beliefert werden. Im Fall der nicht vorhandenen oder nicht rechtzeitigen Verfügbarkeit oder bei von uns irrtümlich erteilten falschen Angaben zu einem Produkt oder zum Preis werden wir den Kunden unverzüglich informieren. Dieser kann den Auftrag unter den abgeänderten Konditionen nochmals bestätigen. Andernfalls ist er zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

2.4. Im Falle eines Warenrückrufes unserer Lieferanten werden wir die Ware von unserem Kunden ausschließlich in jenem Zustand und der Menge rücknehmen, indem wir sie an den Kunden geliefert haben. Der Kunde kann uns die Mangelhaftigkeit der Ware nicht entgegenhalten. Produkthaftungsansprüche gegen den Hersteller bleiben davon unberührt.

2.5. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.

 
3. Preise, Nebenkosten und Rechnungen
3.1. Lieferungen werden zu den mit dem Kunden vereinbarten Preisen berechnet. Dies gilt auch bei Teillieferungen. Die von uns auf den Rechnungen oder Lieferscheinen ausgewiesenen Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungs- bzw. Lieferscheinerstellung gültigen Mehrwertsteuer, es sei denn es liegt ein innergemeinschaftlicher Warenverkehr vor und der Kunde übermittelt uns seine UID Nummer oder die Ware wird verzollt an Drittländer geliefert. Der Kunde hat den jeweils ausgewiesenen Betrag in EURO zu bezahlen. Überweisungsspesen und sonstige Kosten in Bezug auf die Bezahlung trägt der Kunde.

3.2. Die Transport- und Verpackungskosten werden an den Kunden weiterverrechnet.

3.3. Einwendungen gegen den Inhalt eines Lieferscheines und/oder einer Rechnung sind unverzüglich nach Erhalt schriftlich geltend zu machen und zu spezifizieren andernfalls der Inhalt der Lieferscheine und/oder Rechnungen als bestätigt gilt.

3.4. Sollte bei den Preisen, Rechnungen oder Lieferscheinen ein Fehler oder eine Unvollständigkeit vorliegen, behalten wir uns das Recht zur Korrektur vor

 
4. Versand, Gefahrenübergang und Verpackung
4.1. Die Lieferung der Ware erfolgt unversichert auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Versandart und/oder Transporteur kann von uns gewählt werden. Trotz spezieller Vereinbarung über die Art der Lieferung trägt der Kunde das Risiko des Transportes. Die Verantwortung für den Schutz der Ware vor dem Zugriff unbefugter Dritter liegt beim Kunden. Im Falle einer Warenrücklieferung, die nur nach vorheriger Vereinbarung getroffen werden kann, trägt der Kunde die Kosten und die Gefahr der Rücklieferung.

4.2. Die in unserem Eigentum stehenden Versandbehälter sind pfleglich zu behandeln und unverzüglich an uns zurückzugeben. Die uns aus einem nicht retournierten oder beschädigten Versandbehälter ent-stehenden Kosten werden vom Kunden getragen.

                                                                                                                                                      

5. Gewährleistung
5.1. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen, und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen.

5.2. Für Mängel leisten wir zunächst Gewähr durch Nacherfüllung, die nach unserer Wahl aus Nachbesserung oder Ersatzlieferung besteht. Das Recht zur Minderung oder Rücktritt ist ausgeschlossen, solange wir uns aus nicht von uns zu vertretenden Gründen mit der Nacherfüllung in Verzug befinden. Auch bei Fehlschlagen der Nacherfüllung steht dem Kunden nur ein Recht zur Minderung und kein Rücktrittsrecht zu, wenn der Mangel nur unerheblich ist.

5.3. Wählt der Kunde wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatz wegen des Mangels (Mangelschaden oder Mangelfolgeschaden) zu. Ansprüche auf Schadenersatz wegen Mängeln (Mangelschaden oder Mangelfolgeschaden) sind bei einer leicht fahrlässigen Verletzung unserer Pflicht zur mangelfreien Lieferung ausgeschlossen.

5.4. Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach 6 Monaten nach Ablieferung der Ware.

5.5. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

5.6. Die technische Abwicklung von Warenrücknahmen oder eines Warenaustausches im Rahmen der Gewährleistung oder aus sonstigen Gründen erfolgt aufgrund einer mit dem Kunden speziell für diesen Fall vereinbarten Vorgangsweise.


6. Haftung wegen sonstiger Pflichtverletzungen
6.1. Ansprüche auf Ersatz von Schäden des Kunden wegen leicht fahrlässiger Verletzung unserer vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen. Gleiches gilt für Mangelfolgeschäden. Generell ist die Ersatzpflicht auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Mittelbare Schäden (Drittschäden) sind generell ausgeschlossen.

6.2. Ansprüche auf Ersatz von Schäden des Kunden wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher vertraglicher Verpflichtungen durch unsere Erfüllungsgehilfen, die nicht leitende Angestellte oder gesetzliche Vertreter sind, sind auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 
7. Zahlung und Aufrechnung
7.1. Zahlungen sind mit Erhalt der Rechnung oder zu einem gesondert zu vereinbarenden Fälligkeitstermin fällig. Zahlt der Kunde den Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung oder zu dem vereinbarten Fälligkeitstermin, gelten ab dem Fälligkeitszeitpunkt 12 % Verzugszinsen als vereinbart.

7.2. Aufrechnungen gegenüber unseren Forderungen sind nur mit unbestrittenen oder gerichtlich rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

7.3. Bezahlt der Kunde nicht pünktlich, nicht vorbehaltlos und/oder nicht vollständig, sind wir berechtigt, seine weitere Belieferung sofort einzustellen, es sei denn, dass wir uns mit späterer Zahlung, den Vorbehalt und/oder der Kürzung ausdrücklich einverstanden erklärt haben.

7.4 Ausnahme Türkei
Für die Türkei gelten die angegebenen Zahlungsbedingungen auf dem jeweiligen Dokument (Auftragsbestätigung bzw. Rechnung).

 

8. Eigentumsvorbehalt und Sicherungszession
8.1. Wir behalten uns bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen an der von uns gelieferten Ware das Eigentum vor. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zu versichern.

8.2. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern. Die dem Kunden aus dem Weiterverkauf unserer Ware gegen Dritte zustehenden Forderungen tritt er hiermit zur Sicherung unserer Forderungen in voller, bei Veräußerung vermengter Waren in einer unserem Miteigentumsanteil entsprechenden Höhe an uns ab und verpflichtet sich alle notwendigen Schritte zur rechtswirksamen Forderungsabtretung durchzuführen. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Kunde ist bis auf Widerruf ermächtigt, diese Forderungen auf unsere Rechnung einzuziehen. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

8.3. Durch Übernahme von Forderungen in eine laufende Rechnung, durch Saldierung und Anerkennung des Saldos werden der vereinbarte Eigentumsvorbehalt und die Vorausabtretung von Forderungen nicht berührt.

8.4. Der Kunde ist auf unser Verlangen verpflichtet, die erforderlichen Auskünfte über den Bestand der in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden, in seinem Besitz befindlichen Ware und Gegenstände sowie über den Bestand und die Person des Schuldners der an uns abgetretenen Forderungen zu erteilen. Unter der Voraussetzung des Punkt 8.2. letzter Satz ist auf unser Verlangen der Kunde verpflichtet und sind wir nach Anzeige berechtigt, die Schuldner der an uns abgetretenen Forderungen von der Abtretung in Kenntnis zu setzen.

8.5. Wir sind, soweit der Kunde in Zahlungsrückstand geraten ist, berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware, soweit sie noch nicht bezahlt wurde, aus dem Besitz des Kunden zurückzunehmen und zu diesem Zweck die Räume des Kunden zu betreten. Die Rücknahme der Vorbehaltsware gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern wir nicht ausdrücklich schriftlich den Rücktritt erklären. Wir sind unbeschadet der Zahlungspflichten des Kunden berechtigt, zurückgenommene Vorbehaltsware zum Nettowert, den sie für uns hat, in Anrechnung auf den Kaufpreis zu übernehmen, nachdem wir vorher dem Kunden diese Art der Verwertung unter Bestimmung einer angemessenen Frist zur Zahlung angezeigt haben.

8.6. Der Kunde verpflichtet sich, uns umgehend über einen absehbaren Vermögensverfall und über die Einleitung eines Insolvenzverfahrens in Kenntnis zu setzen.
 

Hinweis zur Datenverarbeitung
Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder in Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Kunden, gleich ob diese vom Kunden selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Datenschutzgesetzes (DSGVO) gültig ab 25.05.2018 zu verarbeiten.